Berufshaftpflicht, Praxisunterbrechung nach Sachgefahr, Praxisinventar, Elektronik, Cyber, Strafrechtsschutz – komplett abgedeckt, keine Einzelpolicen nötig

Hausarzt richtig versichern
Stefan Schäfer
Fachmakler für Ärzte seit 1998
Beratungspartner des

Praxisversicherung für Hausärztinnen und Hausärzte, Komplettschutz ohne Bürokratie
Sicherheit für Ihre Praxis. Klar. Einfach. Passend für Hausärztinnen und Hausärzte.
Als niedergelassener Hausarzt tragen Sie täglich große Verantwortung – da sollte die Absicherung Ihrer Praxis keine zusätzliche Last sein. Die Spezialpolice für Hausärzte vereint alle wichtigen Versicherungen in einem einzigen, durchdachten Vertrag. Transparent, leistungsstark und ohne überflüssigen Verwaltungsaufwand.
nur ein kurzer Fragebogen pro Jahr, nur eine Abbuchung für alle Verträge, keine ständig zu prüfenden Versicherungssummen, Schutz bleibt automatisch aktuell aufgrund Innovationsklausel
persönlicher Ansprechpartner, garantierte Regulierung binnen 14 Tagen – oft sogar schneller
Häufige Fragen zur Allgefahren-Spezialpolice für Hausärzte
Welche Policen sichern meine Praxis vollständig ab?
Eine komplette Absicherung umfasst:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Praxisunterbrechungsversicherung (nach Sachgefahr)
- Praxisinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Rechtsschutz inkl. Spezialstrafrechtsschutz
- Cyberschutz inkl. Erpressungsklausel
Warum ist eine einfache übersichtliche Praxisabsicherung für Hausärzte so wichtig?
Hausärzte tragen täglich große Verantwortung – ihre Zeit gehört den Patientinnen und Patienten. Für aufwendige Versicherungsfragen bleibt da kaum Raum. Wenn die Betreuung fehlt, bleibt die Vertragsverwaltung oft an ihnen selbst hängen. Viele schätzen deshalb eine strukturierte, zuverlässige Absicherung, die ihnen Zeit spart und den Rücken freihält – ohne sich um jedes Detail kümmern zu müssen. Undurchsichtige, überbordende Versicherungspost war gestern – mit dieser Lösung wird alles klar und einfach.
Was bedeutet „Spezialpolice“ in der Praxisabsicherung?
Die Spezialpolice bündelt alle notwendigen Versicherungen in einem einzigen Vertrag. Sie wurde 2009 speziell für Hausärzte entwickelt – mit klarer Struktur, einfacher Berechnungsbasis (Anzahl der Sprechzimmer) und umfassendem Deckungsumfang. Konkrete Versicherungssummen müssen nicht ermittelt werden, was die Handhabung zusätzlich vereinfacht. Nicht versichert sind lediglich Verderb, Vorsatz, Verschleiß und Verfall. Diese Allgefahrenlösung ist zeitsparend, transparent und bietet überdurchschnittliche Leistungen.
Wie funktioniert der Wechsel zur Spezialpolice?
Laufende Verträge stellen kein Hindernis dar. Der Schutz wird sofort durch eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung auf das Niveau der Spezialpolice angepasst. Noch zu zahlende Beiträge aus bestehenden Verträgen werden durch Rabatte verrechnet – es entsteht somit keine finanzielle Doppelbelastung.
Wer begleitet den Wechsel und betreut mich danach?
Stefan Schäfer, Fachmakler und Kooperationspartner des Berufsverbandes, übernimmt alle Schritte – vom Vertragswechsel bis zur laufenden Betreuung. Er koordiniert und überwacht den Prozess im Detail professionell und zuverlässig inkl. der Kündigung der bisherigen Verträge.
Habe ich danach noch Arbeit mit meiner Praxisversicherung?
Kaum. Durch die automatische Innovationsklausel bleiben alle Verträge aktuell. Die Kommunikation beschränkt sich auf ein Formular jährlich zur Anzahl der Behandlungszimmer. Geräteverzeichnisse oder laufende Anpassungen von Versicherungssummen sind nicht notwendig. Höchstentschädigungen betragen jeweils pauschal 1 Million € für Inventar und Ertragsausfall je Schadensfall. Die Versicherungssumme für die Berufshaftpflicht beträgt 5 Millionen € pauschal pro Fall. Bei jährlicher Zahlweise gibt es nur eine Abbuchung für alle Teilverträge.
An wen wende ich mich bei einem Schaden oder Rückfragen?
Stefan Schäfer, seine Unterstützung und Zuverlässigkeit wird von sächsischen Hausärztinnen und Hausärzten regelmäßig gelobt. Er ist im Notfall für Sie am Wochenende erreichbar.
Unser online Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung: Schadensmeldungen können Sie einfach, strukturiert und direkt online übermitteln.
Wie wird ein Schaden reguliert, wenn der Wechsel noch nicht abgeschlossen ist?
Auch dann ist für alles gesorgt: Stefan Schäfer koordiniert sowohl die Zahlung des bisherigen Versicherers als auch die Differenzleistung aus der neuen Spezialpolice – ohne Aufwand für Sie als Arzt.
Muss ich lange auf eine Leistung warten?
Nein. Die Spezialpolice enthält eine verbindliche Klausel: Spätestens 14 Tage nach Einreichen aller relevanten Unterlagen erfolgt die Auszahlung. In der Praxis geht es oft schneller, da die Schadensbearbeitung direkt durch das Spezialpolicen-Team erfolgt – effizient und ohne Strafklauseln bei verspäteter Meldung. Ihre ärztliche Tätigkeit hat immer Priorität vor Versicherungsangelegenheiten.
Warum ist der Komplettschutz oft günstiger als meine Einzelverträge?
Weil die Police speziell für Hausärzte, Internisten und Kinderärzte kalkuliert ist – ohne Risikozuschläge aus operativen bzw. inventarintensiven Fachgruppen. So entsteht ein hochspezifischer Schutz zu günstigen Konditionen.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Nein. Trotz jährlicher Vertragslaufzeit kann die Police jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Treue basiert auf Zufriedenheit, nicht auf Bindung.
Arbeitskraftabsicherung für Hausärztinnen und Hausärzte: Ihr Einkommen verdient Schutz
Sie kümmern sich um andere – wer kümmert sich um Sie?
Als niedergelassener Hausarzt tragen Sie eine enorme Verantwortung. Doch was passiert, wenn Ihre eigene Gesundheit eine Pause erzwingt? Viele Ärzte sind sich unsicher, ob ihre Arbeitskraft wirklich korrekt und konzeptionell richtig abgesichert ist. Dabei geht es nicht nur um Einkommensschutz – sondern um Ihre berufliche und letztendlich auch private Existenz.
- Sie fragen sich ob Ihre BU, Ihre Tagegeldversicherung und Ihre Praxiskostenversicherung überhaupt ausreichen, aufeinander abgestimmt sind und sich nicht sogar ausschließen, was sehr oft der Fall ist?
- Sie wissen, dass Sie eigentlich zu niedrig abgesichert sind, haben aber wegen hoher Kosten und nicht mehr optimalem Gesundheitszustand keine Lösung?
- Sie hätten gern einen unverbindlichen und vor allem unabhängigen Vergleich zu Spezialkonzepten, für die Ihr Berufsverband sogar eigene Rahmenverträge bereithält?
Wir geben Ihnen Klarheit – mit einem unabhängigen spezialisierten Beratungskonzept exklusiv für Hausärzte.
auch bei Vorerkrankungen oder hohem Absicherungsbedarf durch spezielle Anbieter mit Kontrahierungszwang
Zugriff auf exklusive Rahmenverträge über Ihren Berufsverband
intelligent abgestimmte Kombination aus Tagegeld, Praxiskosten- und BU-Versicherung
Häufige Fragen zur Arbeitskraftabsicherung für Hausärzte
Welche Versicherungen sichern mich als Arzt ausreichend ab?
Für eine vollständige Absicherung sind zwei zentrale Bereiche zu berücksichtigen: Ihr Nettoeinkommen und die weiterlaufenden Fixkosten. Kurz- bis mittelfristig (d.h. bis ca. 1,5 Jahre) erfolgt die Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung, bei hohen Praxiseinnahmen ergänzt durch eine Praxiskostenversicherung. Mittel bis langfristig ist zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich, da die Tagegeldversicherung bei Feststellung der BU – teils rückwirkend – endet.
Wie funktioniert die Absicherung über unterschiedliche Zeiträume?
Ein Krankheitsverlauf kann sich über mehrere Quartale hinziehen und im Extremfall in einer dauerhaften Berufsunfähigkeit mit Aufgabe Ihrer Praxis enden. Kurz- bis mittelfristig greifen bei Arbeitsunfähigkeit die Tagegeld- und ggf. die Praxiskostenversicherung. Im Fall einer längeren oder dauerhaften Einschränkung kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen – spätestens bei Praxisaufgabe oder Übergabe.
Was droht bei mangelnder Absicherung?
Fehlende oder unzureichende Absicherung führt schnell zum Aufzehren von Rücklagen. Oft reicht die Liquidität nicht aus und die angeschlagene Gesundheit wird weiter belastet. Ein Teufelskreis beginnt, der im schlimmsten Fall in einer beruflichen und privaten Krise endet. Nach 6 Monaten reduzieren sich die Abschlagszahlungen der KV erheblich – die Einnahmen brechen weg.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente ausfallen?
Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, Gesundheitskosten zu decken und Altersvorsorge zu betreiben, sollte die monatliche BU-Rente idealerweise dem bisherigen Nettoeinkommen entsprechen.
Was tun, wenn BU mit hohen Summen zu teuer oder gesundheitlich nicht möglich erscheint?
Für diesen Bedarf gibt es spezialisierte Modelle, die hohen Schutz bei akzeptabler Prämie und moderater Gesundheitsprüfung bieten. Angelsächsische BU-Konzepte wurden hierfür auf den deutschen Ärztemarkt angepasst. Solche Produkte kennen meist nur spezialisierte Fachmakler mit dem Fokus auf Heilberufe.
Sollte ich bestehende Verträge ändern?
Eine unabhängige Prüfung durch einen erfahrenen und spezialisierten Makler für Heilberufe ist alternativlos. Meistens werden Ärzten leider Standardprodukte durch große fokussierte Vertriebe verkauft, die im Leistungsfall nicht optimal greifen. Zudem bestehen häufig erhebliche Prämienunterschiede bei ähnlicher Leistung. Nur ein unabhängiger Makler kann unabhängig beraten – ein firmengebundener Vertreter ist immer weisungsgebunden. Das Ergebnis der Prüfung kann von "alles lassen" bis "unbedingt optimieren" reichen. Guter Rat muss und kann nur unabhängig sein.
Warum kam es zu Rückzahlungen bei der Tagegeldversicherung?
Wenn BU- und Tagegeldversicherung nicht sauber aufeinander abgestimmt sind, kommt es häufig zu Leistungsüberschneidungen. Zahlt die BU bereits, während die AU noch besteht, fordert die Tagegeldversicherung Leistungen zurück – teils für mehrere Monate. Die geduldeten Überschneidungszeiträume am Markt variieren stark – zwischen 3 und 12 Monaten. Hier lohnt der genaue Blick.
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für eine vollständige Absicherung?
Je nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Schutzniveau variiert der Beitrag. Für einen gesunden 45-jährigen Hausarzt mit 8.000 € Nettoeinkommen liegt der monatliche Aufwand bei etwa 4–5 % des Einkommens für eine vollständige Absicherung.
Was bedeutet die BU-Absicherung aus dem Versorgungswerk?
Die Leistung wird nur bei vollständiger Einstellung jeglicher ärztlicher Tätigkeit gewährt – in Sachsen z. B. erst nach Abgabe der Approbation (§ 32 SÄV-Satzung). Diese Leistung ist eher als Erwerbsunfähigkeits-Notgroschen zu verstehen – nicht als Berufsunfähigkeitsschutz im eigentlichen Sinn.
Gibt es Absicherungsmöglichkeiten trotz Vorerkrankungen?
Ja, einige wenige Speziallösungen am Markt beinhalten einen sogenannten Kontrahierungszwang. Der Versicherer muss also auch bei Vorerkrankungen ein Angebot machen. Über die Annahme und etwaige Zuschläge entscheidet der Antragsteller individuell. So kann auch bei „harten Diagnosen“ unter Umständen eine Absicherung gelingen. Jeder Einzelfall bedarf einer individuellen Betrachtung.
„Die Arbeitskraftabsicherung einer Ärztin oder eines Arztes gehört in die Hände einer erfahrenen und unabhängigen Heilwesenberatung, die anhand der BWA den Bedarf korrekt ermittelt und proaktiv aktuell hält – in Kombination mit Spezialprodukten verschiedener Versicherer.
Bei suboptimaler Produktwahl drohen unter Umständen existenzbedrohende Risiken.“ – Stefan Schäfer
Digitale Sicherheit für Ihre Praxis
Die Cyber-Versicherung für Hausärztinnen und Hausärzte.
In einer zunehmend digitalisierten Praxiswelt ist der Schutz sensibler Patientendaten und IT-Infrastruktur unverzichtbar. Eine Cyber-Versicherung bietet Hausärzten maßgeschneiderten Schutz vor den finanziellen und rechtlichen Folgen eines Cyberangriffs – schnell, effizient und existenzsichernd.
z. B. nach Ransomware-Attacken, Phishing oder Systemausfällen
professionelle Unterstützung bereits ab dem ersten Vorfall
inkl. Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Informationspflichten gegenüber Patienten
Häufige Fragen zur Cyberversicherung von Hausärzten
Wie hilft Ihnen eine Cyberversicherung im Ernstfall ganz konkret?
Eine Cyberversicherung sichert nicht nur den finanziellen Schaden ab – sie unterstützt Sie aktiv mit Spezialisten. Hier die wichtigsten Bausteine:
- Wiederherstellungskosten - Nach einem Hackerangriff wird Ihre Praxissoftware unbrauchbar gemacht? IT-Forensiker werden organisiert, um Ihre Daten schnell wiederherzustellen.
- Haftung bei Datenschutzverletzungen - Hacker verschaffen sich z. B. über eine gefälschte KV-Mail Zugang zum System? Die Versicherung übernimmt Anwaltskosten, informiert betroffene Patienten und übernimmt ggf. Schadenersatzforderungen.
- Betriebsunterbrechung - Ihre Praxis steht durch einen Trojaner still? Die Versicherung ersetzt Ihnen den Ertragsausfall – damit Sie nicht auch finanziell lahmgelegt sind.
- Cyber-Erpressung - Unbekannte fordern Lösegeld, um Ihre Daten freizugeben? Die Versicherung stellt IT- und Verhandlungsexperten – ggf. wird das Lösegeld übernommen (je nach Anbieter).
- Krisenkommunikation - Wenn Medien von einem Datenleck berichten, steht Ihnen ein PR-Team zur Seite, um das Vertrauen Ihrer Patienten zu bewahren.
Wie stark sind Sie auf eine funktionierende IT angewiesen – und was passiert, wenn sie plötzlich ausfällt?
Moderne Arztpraxen arbeiten heute nahezu vollständig digital: Patientendaten, Diagnosen, Abrechnungen, Kommunikation mit der KV – alles läuft über IT-Systeme. Gleichzeitig gelten Gesundheitsdaten laut DSGVO als besonders schützenswert.
Eine Cyber-Versicherung schützt Sie bei IT-Ausfällen, Hackerangriffen oder Datenschutzverstößen – und stellt sofort Experten an Ihre Seite, um rechtssicher und professionell zu reagieren. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Patienten.
Wie real sind Cyberrisiken für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte?
Hier drei echte Schadensfälle aus dem Praxisalltag:
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Fall 1: Verschlüsselungstrojaner über E-Mail-Anhang - Ein Arzt öffnete versehentlich eine infizierte Bewerbungsmail. Das komplette System wird verschlüsselt, inkl. Patientendaten. Die Praxis kann drei Tage nicht arbeiten. Schaden: ca. 20.000 € (IT-Notdienst, Datenrettung, Ertragsausfall).
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Fall 2: Phishing-Angriff - Eine Mitarbeiterin gab unbewusst Zugangsdaten über eine täuschend echte KV-E-Mail weiter. Hacker laden Patientendaten herunter. Schaden: DSGVO-Meldung, Patienteninformation, Anwaltskosten – ca. 12.000 €.
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Fall 3: Erpresser-Mail mit Datendiebstahl - Hacker erbeuteten Daten über eine Schwachstelle im Fernwartungszugang. Sie drohen, die Daten im Darknet zu veröffentlichen. Der Versicherer schaltet IT-Forensiker ein, bezahlt Kommunikationsberater und deckt ein vereinbartes Lösegeld
Versicherungsschutz – Sichergestellt nur mit IT-Check – PVM Consulting übernimmt die Kosten
Ja, viele Versicherer knüpfen den vollen Versicherungsschutz an bestimmte technische und organisatorische Mindestanforderungen, um das Risiko eines Cybervorfalls zu begrenzen. Aus diesem Grund ist bei Abschluss der Versicherung die Überprüfung der IT-Sicherheit geboten. Die Kosten für die Überprüfung übernimmt in diesem Fall PVM Consulting.
Kostenfreie Sicherheitsanalyse von einem externen IT-Sicherheitsexperten für Arztpraxen
Bei dieser Lösung erhalten Sie nicht nur eine leistungsstarke Cyberversicherung, sondern zusätzlich die persönliche Unterstützung eines IT-Sicherheitsexperten. In einer gemeinsamen Videokonferenz wird die IT-Sicherheit Ihrer Praxis stichprobenartig analysiert. Der Experte erläutert Ihnen die technischen Fragen aus dem Versicherungsfragebogen, kontrolliert die Umsetzung in Ihrer Praxis, identifiziert mögliche Sicherheitslücken und erstellt Ihnen einen Bericht.
Besonders praktisch: Findet er Schwachstellen, kann er Ihnen direkt einfache und kostengünstige Verbesserungsvorschläge aufzeigen. So stellen Sie sicher, dass Ihre IT nicht nur versichert, sondern auch nachhaltig geschützt ist – ohne großen Aufwand, ohne Fachchinesisch. Maximale Sicherheit. Minimaler Zeitaufwand.

Informationssicherheit aktiv gestalten und Risiken minimieren
Die aktualisierte KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie vom 01.04.2025 verlangt, dass sich die Praxisleitung aktiv mit den Gefahren von Cyberrisiken auseinandersetzt und diese umfassend kennt. Dabei stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:
- Darstellung der Sicherheitsrisiken und der damit verbundenen Kosten
- Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse
- Rechtliche Sicherheitsanforderungen
Die Umsetzung dieser Anforderungen muss bis zum 01.10.2025 erfolgen. Wir empfehlen Ihnen die Schulung durch unseren IT-Sicherheitspartner. Mit vielen wertvollen Tipps für mehr Sicherheit in Ihrer Praxis.
IT-Sicherheit beginnt mit Wissen: Jetzt alle Mitarbeitenden schulen
Laut der aktualisierten KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie vom 01.04.2025 ist eine verpflichtende Schulung aller Praxismitarbeiter zum Thema IT-Sicherheitsrisiken vorgeschrieben. Um den gestiegenen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen gerecht zu werden, legt die Richtlinie fest, dass nicht nur die Praxisleitung, sondern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zugriff auf IT-Systeme oder Patientendaten entsprechend geschult werden müssen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme muss spätestens bis zum 01.10.2025 abgeschlossen sein. Die Teilnahme sollte dokumentiert und regelmäßig wiederholt bzw. aufgefrischt werden.
Wie kann die Schulung durchgeführt werden?
Unser IT-Sicherheits-Partner bietet eine entsprechende Schulung an. Informativ, motivierend eine Bereicherung für Ihre Praxis.
Digitale Bedrohungen stellen inzwischen leider eine erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Gefahr für Ihre Praxis dar. Die passende Cyberversicherung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall geschützt sind – individuell abgestimmt auf Ihre Gegebenheiten. Als Bonus analysiert ein auf Arztpraxen spezialisierter IT-Sicherheitsexperte die Strukturen Ihrer Praxis. So sind Sie und Ihre Praxis optimal abgesichert – technisch wie versicherungstechnisch.“
– Stefan Schäfer